Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung

des Naturgewässers Dürener Badesee in Düren Gürzenich

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Benutzungsordnung umfasst das Gelände des Naturgewässers Dürener Badesee in Düren- Gürzenich einschließlich der Verkehrs- und Parkflächen bis zur Straße Mirweiler Weg.

(2) Die Benutzungsordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Passieren der Schrankenanlage bzw. dem Lösen der Eintrittskarte wird der Badegast zum Nutzer und unterliegt somit den Bestimmungen dieser Haus- und Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.

§ 2 Zweckbestimmung der zugelassenen Nutzungsarten

(1) Diese Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit am Naturgewässer Dürener Badesee. Der Besucher soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Haus- und Badeordnung liegt daher im Allgemeininteresse.

(2) Das Naturfreibad dient der Erholung, dem Baden, Schwimmen sowie der Freizeitgestaltung.

(3) Das Baden und Schwimmen ist nur in den gekennzeichneten Schwimmbereich gestattet.

(4) Die Benutzung der Wasserflächen mit motorbetriebenen Booten (ausgenommen Boote des Dürener Service Betriebes und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), sowie das Surfen und Segeln sind ausdrücklich untersagt. Die Nutzung von Schlauchbooten und Stand up paddle board’s (SUP’s) darf nur in den durch Bojen gekennzeichneten Badebereich erfolgen

(5) Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.

§ 2.1 Corona-Pandemieplanergänzung

Präambel

Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Haus- und Badeordnung des Badesees Düren vom 27.05.2020 und ist verbindlich. Sie ändert in den einschlägigen Regelungen die Haus- und Badeordnung ab, bzw. führt weitere Punkte ein. Die Haus- und Badeordnung sowie diese Ergänzung werden gemäß §2 Abs. 1 der Haus- und Badeordnung Vertragsbestandteil. Die Ergänzung nimmt Regelungen (z. B. behördlich, normativ) auf, die dem Infektionsschutzbei der Nutzung des Bades dienen.

Der Badesee wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist also erforderlich, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des Strandbades und in der Organisation des Badebetriebs eingestellt. Diese Maßnahmen des Badbetreibers sollen der Gefahr von Infektion soweit wie möglich vorbeugen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der Regelungen der Haus- und Badeordnung gerecht werden. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal beobachtet, das im Rahmen des Hausrechts tätig wird. Allerdings ist eine lückenlose Überwachung nicht möglich.

Allgemeine Grundsätze und Verhalten auf dem Badeseegelände

(1) Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regel für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.

(2) Abstandsregelungen und –markierungen sind zu beachten.

(3) Vermeiden Sie Menschenansammlungen vor dem Eingang, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.

(4) Der Verzehr von Speisen aus der Gastronomie ist nur am eigenen Platz gestattet.

(5) Allen Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist sofort Folge zu leisten.

(6) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, werden des Badeseegeländes verwiesen.

(7) Die Sprunginsel und die Spielgeräte im Wasser werden nicht aufgebaut, der Tretbootverleih wird bis auf weiteres ebenfalls nicht geöffnet.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

(1) Personen mit einer nachgewiesenen/bekannten Infektion durch das Coronavirus ist der  

Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.

(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene)

(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich.

(4) Husten oder Nießen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- oder Nieß-Etikette)

(5)  Mund-Nasenschutz-Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben bis zum Liegeplatz getragen werden und beim Verlassen des Platzes zur Gastronomie oder zum Ausgang ebenfalls.

Maßnahmen zur Abstandswahrung

(1) Halten Sie in allen Bereichen die aktuell gebotenen Abstandsregeln. Abstand zur nächsten Person 1,50 m, in geschlossenen Räumen maximal 2 Personen.

(2) Dusch- und WC-Bereiche dürfen bei Öffnung nur von maximal zwei Personen betreten werden.

(3) Im Wasser muss ebenfalls der gebotene Abstand gewahrt werden.

(4) Achten Sie auf die Anweisungen des Personals und auf die Beschilderungen.

(5) Eltern sind für die Abstandsregeln ihrer Kinder verantwortlich.

(6) Vermeiden Sie auf dem Strand und dem Gelände enge Begegnungen.

(7) Vermeiden Sie an Engstellen enge Begegnungen und warten Sie ggf. bis der Weg frei ist.

(8) Halten Sie sich an Wegeregelungen (z.B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und Abstandsmarkierungen auf dem Badeseegelände.

Düren, den 27. Mai 2020